Freitag, 13. Juni 2008

Online Games

Es gibt zwei Arten von Online-Spielen: jene, die mit Hilfe einer downloadbaren Software (Client) und jene, die direkt durch den Web-Browser benutzt werden können.
Letztere haben den Vorteil, dass man sie von jedem Computer mit Internetzugang aus spielen kann. Die clientbasierten Spiele hingegen bestechen durch bessere Interaktivität und aufwändiger gestaltete Multimedia-Optionen. Immer populärer werden sog. MMOG (Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiele). Diese bieten eine persistente, virtuelle Welt an und können von mehreren Tausenden Spielern gleichzeitig via Internet gespielt werden. Meist handelt es sich hier um Aufbau-, Strategie- oder um Rollenspiele. Was kostet dieser Spaß? Zumeist ist nicht nur die Software kostenpflichtig, sondern es werden außerdem auch monatliche Gebühren fällig (zwischen 10 und 22 Euro). Dennoch sind diese Games ein wahrer Renner: „World of Warcraft“ – eines der erfolgreichsten MMOG aller Zeiten – zählte Anfang 2008 über zehn Millionen Spieler!
Kein Wunder, wenn dabei gleichzeitig das Thema „Spielsucht im Internet“ akut wird. Wer hingegen kostenlos einfache Online-Spiele ausprobieren will, sollte einmal bei www.flyordie.com reinschauen.
Ähnlich wie in einem Chatroom kann man dort in verschiedenen Räumen einen Spieler herausfordern, etwa zu einer Partie Mühle oder Billiard. Wer nur den Computer als Gegner will, hat ebenfalls bei Geschicklichkeits-, Denksport-, Shooter- oder Sportspielen nur die Qual der Wahl, kann es kostenlos bei www.spiele-zone.de versuchen. Nostalgiker kommen dort mit altbekannten Spielen aus der ATARI-Zeit oder dem Gameboy-Zeitalter auf ihre Kosten. Die Betreiber warnen netterweise bei jedem Spiel: „Dieses Game birgt enormes Suchtpotential in sich. Spielen Sie es also nur, wenn Sie auch wirklich Zeit haben, denn es wird Sie von der Arbeit abhalten“.

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Montag, 9. Juni 2008

Du meine Röhre

Noch vor 15 Jahren war die Verbreitung von selbstgedrehten Videos ein großer Aufwand. Von der Kamera mußte man sie auf VHS-Kassetten übertragen, welche dann selbstverständlich nur über einem Videorecorder abgespielt werden konnten. Wollte man mehr als nur eine Kopie davon machen, dann mußte man mit vielen Stunden Arbeit rechnen. Heute läuft alles über Bits&Bytes ab: Digitale Fotoapparate ermöglichen auch das Aufnehmen von Videos und sind mittlerweile für jedermann erschwinglich, jedes Handy hat eine Kamera integriert und die damit gedrehten Videos werden per MMS, per Bluetooth oder mit USB-Kabel sekundenschnell verteilt, versendet, veröffentlicht. Parallell zu dieser technischen Entwicklung stieg auch die Beliebtheit von Videoportalen wie YouTube („Tube“ heißt „Röhre“ und steht umgangssprachlich für Fernseher) und MyVideo. Dort kann jeder seine Filme hochladen und somit weltweit zugänglich machen. Viele nutzen diesen Dienst um die eigenen Videos dann auf seiner Website oder in einem Blog zu veröffentlichen. Die Kommentarfunktion auf diesen Videoportalen machen daraus auch einen Social Network mit dazugehöriger Community. Neben selbstgemachten Videos findet man auch Filmausschnitte oder Musikvideos. Als anstößig gemeldete Aufnahmen werden von YouTube-Mitarbeitern überprüft und gegebenenfalls gelöscht. Wie steht es aber mit den Urheberrechten? Das Videoportal weißt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, was verboten ist, muß aber laut amerikanischem Gesetz urheberrechtlich geschützte Inhalte erst entfernen, wenn die Rechteinhaber eine Abmahnung durchgeführt haben. Nichtsdestotrotz gehören milionenschwere Schadenersatzklagen zum Alltag von YouTube & Co.

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