Montag, 9. Juni 2008
Du meine Röhre
Noch vor 15 Jahren war die Verbreitung von selbstgedrehten Videos ein großer Aufwand. Von der Kamera mußte man sie auf VHS-Kassetten übertragen, welche dann selbstverständlich nur über einem Videorecorder abgespielt werden konnten. Wollte man mehr als nur eine Kopie davon machen, dann mußte man mit vielen Stunden Arbeit rechnen. Heute läuft alles über Bits&Bytes ab: Digitale Fotoapparate ermöglichen auch das Aufnehmen von Videos und sind mittlerweile für jedermann erschwinglich, jedes Handy hat eine Kamera integriert und die damit gedrehten Videos werden per MMS, per Bluetooth oder mit USB-Kabel sekundenschnell verteilt, versendet, veröffentlicht. Parallell zu dieser technischen Entwicklung stieg auch die Beliebtheit von Videoportalen wie YouTube („Tube“ heißt „Röhre“ und steht umgangssprachlich für Fernseher) und MyVideo. Dort kann jeder seine Filme hochladen und somit weltweit zugänglich machen. Viele nutzen diesen Dienst um die eigenen Videos dann auf seiner Website oder in einem Blog zu veröffentlichen. Die Kommentarfunktion auf diesen Videoportalen machen daraus auch einen Social Network mit dazugehöriger Community. Neben selbstgemachten Videos findet man auch Filmausschnitte oder Musikvideos. Als anstößig gemeldete Aufnahmen werden von YouTube-Mitarbeitern überprüft und gegebenenfalls gelöscht. Wie steht es aber mit den Urheberrechten? Das Videoportal weißt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, was verboten ist, muß aber laut amerikanischem Gesetz urheberrechtlich geschützte Inhalte erst entfernen, wenn die Rechteinhaber eine Abmahnung durchgeführt haben. Nichtsdestotrotz gehören milionenschwere Schadenersatzklagen zum Alltag von YouTube & Co.
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